Social-Media-Verbot: Warum wir eine europäische Regelung fordern

  Aktualisiert am  25 September 2026
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Die Erfahrungen aus Wissenschaft, Jugendschutz und der täglichen Praxis im Verbraucherschutz zeigen deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz Minderjähriger im Bereich sozialer Medien reform- und ergänzungsbedürftig sind. Aus Sicht des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) ist ein konsequenterer gesetzlicher Rahmen erforderlich.

Alle Forderungen und ihre Begründung finden Sie in unserem Positionspapier.

zum Positionspapier (PDF)

Unsere Kernforderungen:

  • Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien
  • Sichere Voreinstellungen für die Nutzung sozialer Medien ab 14 Jahren
  • Sicherstellung einer datenschutzkonformen Umsetzung der Altersverifizierung
  • Altersgerechte Medienbildung zur Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien
  • Zusammenarbeit der Bundesländer für ein einheitliches Verbot privater Handynutzung an Schulen

Wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen für ein Verbot

Wissenschaftliche Studien bringen die intensive Nutzung sozialer Medien mit Schlafstörungen, Depressionen und anderen psychischen Problemen bei Minderjährigen in Verbindung.

Hinzu kommen Risiken durch Desinformation, Hassrede und suchtfördernde Design-Elemente. Diese Mechanismen können zudem impulsive Kaufentscheidungen begünstigen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen aus unserer Sicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen.

Frankreich wählt einen nationalen Ansatz

Frankreich bemüht sich seit mehreren Jahren, Minderjährige im Internet besser zu schützen. Bereits 2023 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach sich unter 15-Jährige nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bei sozialen Netzwerken registrieren dürfen. Aufgrund unionsrechtlicher Bedenken der Europäischen Kommission wurde diese Regelung jedoch nicht wirksam umgesetzt.

Im Januar 2026 startete Frankreich einen neuen Anlauf. Nach unterschiedlichen Vorschlägen von Nationalversammlung und Senat verabschiedeten beide Kammern im Juli einen Gesetzentwurf, der den Zugang zu sozialen Medien für unter 15-Jährige verbieten sollte.

Der französische Verfassungsrat erklärte das vorgesehene Verbot im August 2026 jedoch für verfassungswidrig. Er beanstandete insbesondere den unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und die Einschränkung der elterlichen Entscheidungsfreiheit. Auch die verpflichtende Altersüberprüfung aller Nutzerinnen und Nutzer verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre. Die französische Regierung hat inzwischen einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Grundsätzlich befürworten wir die französischen Bestrebungen zum Schutz Minderjähriger. Angesichts der zahlreichen nationalen und europäischen rechtlichen Hürden, darunter die Meinungsfreiheit, das Elternrecht, das Herkunftslandprinzip und der Vorrang des Digital Services Act, sprechen wir uns jedoch für einen einheitlichen europäischen Weg aus.

Es ist an der Zeit für eine europäische Lösung

Der Digital Services Act verpflichtet Online-Plattformen bereits zum Schutz Minderjähriger. Seine Bestimmungen sind jedoch sehr allgemein gefasst, während die entsprechenden Leitlinien der Europäischen Kommission nicht verpflichtend sind.

Wir begrüßen daher den von der Europäischen Kommission im September 2026 vorgeschlagenen EU KIDS Act. Er sieht unter anderem ein Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige und eingeschränkte, elterlich kontrollierte Konten für 13- bis 15-Jährige vor. Auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen besser vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Mechanismen geschützt werden. Aus unserer Sicht ist eine zügige Umsetzung eines europäischen Gesetzes zum Schutz Minderjähriger erforderlich.

Unsere Forderungen

Altersgrenze und sichere Voreinstellungen als mehrstufige Lösung

Zum wirksamen Schutz von Kindern fordern wir eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sollte der Zugang jedoch grundsätzlich eröffnet werden.

Um eine verantwortungsvolle Nutzung ab 14 Jahren gewährleisten zu können, müssen Plattformen verpflichtend sichere Voreinstellungen („Safety by Default“) vorsehen. Hierzu gehören ein chronologischer statt eines algorithmisch kuratierten Feeds, der Ausschluss personalisierter Werbung sowie das Verbot suchtfördernder Funktionen und manipulativer Designmuster. Der Schutz verlagert sich damit ab dem 14. Lebensjahr von der individuellen Verantwortung der Jugendlichen hin zu einer strukturellen Verantwortung der Plattformbetreiber. So wird ein altersgerechter Zugang zur digitalen Öffentlichkeit ermöglicht, ohne Minderjährige unnötig von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.

Dabei fordern wir, dass für alle Nutzerinnen und Nutzer ab 14 Jahren verpflichtend sichere Voreinstellungen gelten. Dies sollte ausdrücklich auch volljährige Nutzerinnen und Nutzer umfassen, da sich auch Erwachsene manipulativen Einflussnahmen häufig nicht wirksam entziehen können.

Altersverifikation und Datenschutz in Einklang bringen

Voraussetzung für die wirksame Umsetzung einer gesetzlichen Altersgrenze ist jedoch eine datenschutzkonforme, sichere und praktikable Möglichkeit der Altersverifikation. Eine Altersüberprüfung darf nicht dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer flächendeckend sensible personenbezogene Daten preisgeben oder umfassend identifizierbar werden.

Da bei einer gesetzlichen Altersgrenze eine Altersüberprüfung aller User notwendig wird, sind datensparsame Verfahren erforderlich, die ausschließlich den Nachweis erbringen, ob die maßgebliche Altersgrenze erreicht wurde, ohne weitergehende Informationen über die Identität oder das Nutzungsverhalten offenzulegen.

Die eingesetzten Verfahren müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass sie eine effektive Durchsetzung der Altersgrenze ermöglichen und zugleich den Grundsatz der Datenminimierung sowie die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer wahren.

Denkbar wäre eine Altersverifizierung auf nationaler Ebene. Alternativ hierzu müssen die Mitgliedstaaten ab Januar 2027 die EUDI-Wallet zur Verfügung stellen, welche eine weitere Möglichkeit zur Altersverifizierung für Social-Media-Plattformen darstellt.

Altersgerechte Medienbildung von Anfang an

Ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren sollte mit einer konsequenten Stärkung der Medienkompetenz an Schulen verbunden werden. Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche altersgerecht an digitale Medien und soziale Medien heranzuführen. Die sicheren Voreinstellungen ab dem 14. Lebensjahr sollen einen schrittweisen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Plattformen fördern, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, algorithmische Beeinflussung und Konsumentscheidungen. Verbraucherschutzeinrichtungen können diesen Bildungsauftrag sinnvoll begleiten und durch praxisnahe Informationsangebote ergänzen.

Ohne Handys zu mehr Konzentration im Unterricht

Das französische Gesetzesvorhaben vom 21. Juli sah neben einem Social-Media-Verbot auch ein Handyverbot an allen Schulen vor. Der Verfassungsrat hat sich zu dieser Bestimmung nicht geäußert. Ein solches Verbot gilt bereits mit Ausnahme der weiterführenden Oberschule (lycée). Dort sollte ebenfalls ein grundsätzliches Handyverbot eingeführt werden. Eine Nutzung zu pädagogischen Zwecken auf ausdrückliche Aufforderung der Lehrkraft war weiterhin vorgesehen.

Entsprechend fordern auch wir eine einheitliche Regelung der Handynutzung an Schulen. Bisher gibt es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften. Da die Bildung den Bundesländern obliegt, kann in Deutschland keine nationale Regelung erlassen werden. Ein einheitliches Vorgehen kann dennoch durch eine Zusammenarbeit der Bundesländer erreicht werden.

Ebenso wie die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fordern wir ein Verbot der privaten Nutzung der Handys an Schulen. Ein gezielter Einsatz, um einen kompetenten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit der digitalen Welt zu erlernen, ist jedoch wünschenswert.